Unwetterschäden steuerlich geltend machen
Unwetterschäden steuerlich geltend machen Durch Sturm oder Unwetter entstandene Schäden können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Es müssen alle Versicherungsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sein. Eigenes Verschulden, Schadenersatzansprüche und Erstattungsmöglichkeiten dürfen nicht vorliegen. Es muss sich um einen existenziellen Gegenstand handeln, d. h. steuerlich begünstigt sind nur die