Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen
Ertragsteuerliche Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen Das Bundesfinanzministerium hat am 16.03.2021 ein Schreiben zur ertragsteuerlichen Erfassung der Zinsen auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen veröffentlicht. Zinsen auf Steuernachforderungen können ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden. Demgegenüber führen Zinsen auf Steuererstattungen beim Gläubiger zu Einkünften aus Kapitalvermögen