Ermäßigte Besteuerung von zusätzlich gezahlter Abfindung nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel
Ermäßigte Besteuerung von zusätzlich gezahlter Abfindung nach Wahrnehmung einer sog. Sprinterklausel Eine Arbeitnehmerin hatte mit ihrem Arbeitgeber zusätzlich zu einem Vertrag über die Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung eine sog. Sprinterklausel vereinbart. Diese besagte, dass der Arbeitnehmerin das Recht eingeräumt wurde, gegen einen weiteren Abfindungsbetrag das Arbeitsverhältnis vor dem