Corona-Krise
Corona-Krise: Weitere Verlängerung der verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen Das Bundesfinanzministerium hat eine weitere Verlängerung der Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen weiterhin zinslos zu stunden. Zu den befristeten Steuererleichterungen zählen u. a.: Stundung von fälligen Steuern