Gute Beratung erfordert Kenntnis und Erkenntnis
Kenntnis bedeutet einerseits ein detailliertes Fachwissen zum Steuerrecht, seinen Auslegungen und den sich daraus entwickelnden praktischen Auswirkungen zu haben. Kenntnis beinhaltet andererseits aber auch die intensive Auseinandersetzung mit den Wünschen und Zielen der Mandanten in Bezug auf Einkommen, Vermögenswerte und Anlagen sowie deren Verwendung.
Die Erkenntnis aus der Zusammenführung und Analyse beider Kenntnisbereiche schafft Klarheit über die Ziele und die unterschiedlichen Wege dorthin. Sie schließt auch eine mögliche Neubewertung und Modifikation mit ein.
Unsere Beratung in diesem Sinne ist die Schaffung von Klarheit und die beste Grundlage für angemessene Entscheidungen.