Mandanten-Information September 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht
Schmitz + Partner ist eine traditionsreiche Steuerberatungsgesellschaft in Essen, die heute in der dritten Generation im Familienbesitz kontinuierlich geführt wird. Im Laufe der Jahrzehnte sind wir stetig mit unseren Mandanten und Kunden gewachsen.
Wir freuen uns darauf, Sie mit unserer Erfahrung in allen steuerrelevanten Fragen beraten zu dürfen.
Sehr geehrte Damen und Herren,Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof hat seine langjährige Rechtsprechung zur Behandlung von Grundstücksveräußerungen im Privatvermögen unter Vereinbarung zinslos gestundeter Ratenzahlungen geändert. Ein Wohnmobil
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel unangemessen und deshalb in voller Höhe nicht
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter steuerlich ein Mitunternehmer wird. Die Richter stellten klar,
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs weiterentwickelt und entschieden, dass auch
Sehr geehrte Damen und Herren, kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste
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