Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin
Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer einer Flugbegleiterin Im Streitfall ging es um eine Flugbegleiterin, die Aufwendungen in Höhe von 1.250 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machte. Das Arbeitszimmer sei für die im Zusammenhang mit ihrem Beruf anfallenden Vor- und Nachbereitungstätigkeiten erforderlich, da ihr für diese Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur