Kein Verspätungszuschlag bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts
Kein Verspätungszuschlag bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags ist bei überwiegendem Mitverschulden des Finanzamts nicht rechtmäßig. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Ein relevantes Mitverschulden des Finanzamts liege im entschiedenen Fall vor. Diesem habe es sich geradezu aufdrängen müssen, dass die Klägerin aufgrund eines Irrtums über die materielle