Arbeitslohn durch Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds
Arbeitslohn durch Übertragung einer Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds Im Streitfall hatte eine GmbH einem Gesellschafter und Geschäftsführer (Kläger) eine Pensionszusage erteilt. Bei Veräußerung der GmbH wurde die Tätigkeit als Geschäftsführer beendet und die eingegangene Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds übertragen. Das beklagte Finanzamt rechnete dem steuerpflichtigen Arbeitslohn des Klägers einen Betrag