Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld
Notwendigkeit einer Einkommensteuererklärung wegen Bezugs von Kurzarbeitergeld Der Bezug von Kurzarbeitergeld kann für viele Arbeitnehmer in 2021 erstmalig zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 führen. Das Bayerische Landesamt für Steuern wies darauf hin, dass eine Einkommensteuererklärung abzugeben ist, wenn in 2020 Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro zugeflossen