Bei berufsbedingtem Umzug erkennt Finanzamt höhere Pauschalen an
Bei berufsbedingtem Umzug erkennt Finanzamt höhere Pauschalen an Wer berufsbedingt umzieht, kann die Ausgaben dafür steuermindernd geltend machen. Neben größeren Posten wie z. B. Maklerkosten, Fahrtkosten oder Kosten für die Spedi- tion, die einzeln belegt werden müssen, ist auch ein Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten absetzbar. Dazu hat das Bundesfinanzministerium neue