Zur Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach „GDPdU“ zur Betriebsprüfung
Zur Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach „GDPdU“ zur Betriebsprüfung Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittle, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger „nach GDPdU“ (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit di- gitaler Unterlagen) zur Verfügung zu stellen, sei als unbegrenzter Zugriff