Reparatur eines privaten Kfz Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Reparatur eines privaten Kfz Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen seien nur solche, die typischerweise dem Wohnen in einem Haushalt dienen, wie etwa das Streichen von Wänden oder die Reparatur der