Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren
Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren Bund und Länder haben sich auf eine steuerliche Entlastung von freiwilligen Helfern in Impfzentren festgelegt. Die freiwilligen Helfer können nun vom Übungsleiteroder vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren, wonach Vergütungen für bestimmte Tätigkeiten bis zu einem festgelegten Betrag steuerfrei sind. Hierauf macht das Finanzministerium des Landes