Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gutscheinbücher
Keine Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Gutscheinbücher Die Erlöse aus dem Verkauf von Gutscheinbüchern unterliegen dem Regelumsatzsteuersatz. Das entschied das Finanzgericht Münster. Die Gutscheinbücher dienten überwiegend Werbezwecken. In diesen wurden Dienstleistungen angepriesen und sie waren überwiegend darauf ausgerichtet, die Erwerber als Adressaten zur Inanspruchnahme entgeltlicher Waren oder Dienstleistungen zu veranlassen.