Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG
Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen gemäß § 35a Abs. 3 EStG Die Inanspruchnahme der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gem. § 35a Abs. 3 EStG verlangt neben der (tatsächlichen) Führung eines Haushalts, kein besonderes Nutzungsrecht des Steuerpflichtigen. Somit kann ein Steuerpflichtiger auch in unentgeltlich überlassenen Räumlichkeiten einen Haushalt führen. Es ist