Corona-Krise: Besteuerung von Mieteinkünften bei Ausbleiben von Mieteinnahmen
Corona-Krise: Besteuerung von Mieteinkünften bei Ausbleiben von Mieteinnahmen Die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Verfügung vom 02.12.2020 erläutert, wie zu verfahren ist, wenn bei einem Vermietungsobjekt die Miete in einer finanziellen Notsituation aufgrund der Corona-Krise ganz oder teilweise erlassen wird.Ein zeitweiser oder vollständiger Mieterlass aufgrund der finanziellen Notsituation des Mieters