Ihre Auswahl-Schlagwort: 2022/06

Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung bei PC und Co.

Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung bei PC und Co. Computerhardware und Software sind wie alle anderen abnutzbaren Wirtschaftsgüter zwar über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Jedoch hat das Bundesfinanzministerium (BMF) 2021 ein Schreiben veröffentlicht, nach dem eine einjährige Nutzungsdauer für Hardund Software zugrunde gelegt werden kann. Nun hat das BMF sein Schreiben

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Einführung Juni 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind. Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach

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