Zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung
Zur Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Ausgliederung zur Neugründung Grunderwerbsteuer ist nicht zu erheben, wenn Grundbesitz im Rahmen einer Ausgliederung zur Neugründung von einem Einzelunternehmer auf die neu gegründete, ihm als Alleingesellschafter gehörende GmbH übergeht. So entschied das Sächsische Finanzgericht. Gemäß § 6a GrEStG wird für einen steuerbaren Rechtsvorgang auf