Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen
Zur Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Kryptowährungen Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, sind bei Vorliegen eines privaten Veräußerungsgeschäfts einkommensteuerpflichtig. So entschied das Finanzgericht Köln im nachfolgenden Fall. Der Kläger verfügte zu Beginn des Jahres 2017 über zuvor erworbene Bitcoins. Diese tauschte er im Januar