Zur Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
Zur Haftung für pauschalierte Lohnsteuer Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. So entschied der Bundesfinanzhof. Bei der pauschalierten Lohnsteuer handele es sich nicht