Ihre Auswahl-Schlagwort: 2026/03

Mandanten-Information März 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital. Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind

Weiterlesen »

Um Ihnen einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwenden wir ausschließlich essentielle Cookies.