Ihre Auswahl-Schlagwort: 2022/07 Erbschaftssteuer

Zur Stundung der Erbschaftsteuer

Zur Stundung der Erbschaftsteuer Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die auf den Erwerb einer Wohnung entfallende Erbschaftsteuer nur durch deren Veräußerung aufbringen kann, ist nicht der – durch die begehrte Stundung hinausgeschobene – Zeitpunkt der Fälligkeit der Erbschaftsteuer, sondern der Zeitpunkt der Steuerentstehung. So entschied das Finanzgericht

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Kosten für Mausoleum – Erbschaftsteuer kann gemindert werden

Kosten für Mausoleum – Erbschaftsteuer kann gemindert werden Der Erbe hatte, nachdem sein verstorbener Bruder in einem herkömmlichen Grab bestattet worden war, ein aufwändiges Mausoleum als zweite Grabstätte in Auftrag gegeben und die Kosten hierfür in seiner Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten den Abzug ab. Laut

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