Zur Stundung der Erbschaftsteuer
Zur Stundung der Erbschaftsteuer Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob der Steuerpflichtige die auf den Erwerb einer Wohnung entfallende Erbschaftsteuer nur durch deren Veräußerung aufbringen kann, ist nicht der – durch die begehrte Stundung hinausgeschobene – Zeitpunkt der Fälligkeit der Erbschaftsteuer, sondern der Zeitpunkt der Steuerentstehung. So entschied das Finanzgericht