Ihre Auswahl-Schlagwort: 2022/07 Einkommenssteuer

Zum Werbungskostenabzug bei Beendigung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs

Zum Werbungskostenabzug bei Beendigung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs Wenn in einem vermieteten Mehrfamilienhaus zwei kleine Wohnungen zu einer großen vereinigt und zugleich durch Maßnahmen wie etwa Fußbodenerneuerung, Streichen von Decken und Wänden, Ersatz verrosteter Heizkörper und Erneuerung der Wasserhähne in einen zeitgemäßen bzw. ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, liegen insoweit keine

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Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können nur als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abzugsfähig sein, soweit der Steuerpflichtige sie selbst trägt (sog. Drittaufwand ist nicht abzugsfähig). Der Finanzsenat Bremen hat in einem Erlass vom 22.02.2022 die Verwaltungsauffassung zu verschiedenen Konstellationen bei Ehepartnern oder Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften aufgezeigt: Im Wesentlichen

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