Zum Werbungskostenabzug bei Beendigung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs
Zum Werbungskostenabzug bei Beendigung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs Wenn in einem vermieteten Mehrfamilienhaus zwei kleine Wohnungen zu einer großen vereinigt und zugleich durch Maßnahmen wie etwa Fußbodenerneuerung, Streichen von Decken und Wänden, Ersatz verrosteter Heizkörper und Erneuerung der Wasserhähne in einen zeitgemäßen bzw. ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden, liegen insoweit keine