Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert
Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Zu den konkreten Unterstützungsmaßnahmen gehören: Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer für bis zum 31.03.2022 fällige Forderungen längstens bis 30.06.2022 ohne Ratenzahlungen. Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis 30.06.2022 – bei Antragstellung bis 31.03.2022 für