Sehr geehrte Damen und Herren,

in den letzten Jahren erhielten Sie von uns stets die „Steuerlichen Hinweise zum Jahresende“. Diese Informationen haben wir immer in Zusammenarbeit mit dem Hause KölnerSteuerdialog erstellt und Ihnen zukommen lassen.

In 2024 ist alles etwas anders, am 16.Dezember hat Bundeskanzler Scholz die Vertrauensfrage im Bundestag verloren, eine Reihe von Gesetzesvorhaben der vormaligen Ampel-aKoalition warten noch auf die Zustimmung des Bundestages, einige werden durchkommen, andere mit Modifikation, wieder andere gar nicht.

An Stelle der üblichen Publikation können wir Ihnen eine Alternative anbieten, die von der DATEV kommt, unserer Steuerberater Genossenschaft, Sie finden diese als Anlage zum Schmökern. Der Tiefgang ist etwas geringer als in unseren gewohnten Schreiben, auch sind einige Informationen noch vorläufig (z.B. Beschluss zur Vermeidung der kalten Progression).

Nicht enthalten ist die Änderung der Steuerberatergebührenverordnung, die vom Bundesrat noch abzusegnen ist und im Bundesgesetzblatt zu veröffentlichen ist. Kurz gesagt erhöhen sich die Gebühren für Standardleistungen wie Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerklärungen ab 2025 um 6%, die für die Lohnbuchhaltung um 9%. Die Preise für nach Stunden abzurechnende Leistungen hatten wir erst in 2024 an die Inflation (teilweise) angepasst, sie bleiben in 2025 konstant.

Anfang des kommenden Jahres erhalten Sie weitere Informationen von uns dazu und auch zur dann erkennbaren steuerlichen Gesetzeslage nach Ablehnung oder Zustimmung durch die Gremien.

Auch im 76. Jahr von Schmitz Steuerberatung haben wir wieder gerne für Sie gearbeitet.

Für 2025 wünschen wir Ihnen, dass das neue Jahr ein gutes Jahr wird, sei es trotz, oder wegen der Änderungen und Herausforderungen die wir zu bewältigen haben werden. Wir stehen Ihnen weiter gerne zur Seite, als Ihre Berater in allen (steuerlichen und wirtschaftlich-finanziellen) Lebenslagen. Bleiben Sie gesund und bleiben Sie uns gewogen.

Ihr Schmitz + Partner Team

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