Zweifel an Zahlungsfähigkeit Immobilienmakler muss von riskantem Geschäft abraten
Zweifel an Zahlungsfähigkeit Immobilienmakler muss von riskantem Geschäft abraten Der Makler eines Grundstückseigentümers war mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt worden. Eine Frau meldete sich, besichtigte das Anwesen und führte mit dem Eigentümer Verkaufsgespräche. Ein Kaufvertrag kam dann aber nicht zustande und das Haus wurde schließlich an einen anderen Interessenten