Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen
Menschen mit Behinderung: Gesundheitskosten und Pauschbetrag steuermindernd geltend machen Auch Menschen mit einer Behinderung können ihre Gesundheitskosten steuermindernd geltend machen, wenn diese den Eigenanteil übersteigen. Neben den anfallenden Gesundheitskosten kann der Behindertenpauschbetrag zu tragen kommen. Dieser deckt alle Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind und die regelmäßig entstehen.