Mandanten-Information Mai 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof hat zu der Frage entschieden, wann aus einem stillen Gesellschafter steuerlich ein Mitunternehmer wird. Die Richter stellten klar, wer nur Dienstleistungen erbringt und kein echtes Vermögensrisiko trägt, erfüllt diese Voraussetzung regelmäßig nicht. Der Wegfall oder zumindest der Umbau des Splittingtarifs bei der Einkommensteuer