Hinzurechnung der vertraglich auf gewerbetreibenden Mieter umgelegten Grundsteuer
Hinzurechnung der vertraglich auf gewerbetreibenden Mieter umgelegten Grundsteuer Für Zwecke der Gewerbesteuer wird der Gewinn aus Gewerbebetrieb durch Hinzurechnungen und Kürzungen modifiziert. Hinzuzurechnen ist u. a. ein Achtel der Mietund Pachtzinsen für die Benutzung der unbeweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, soweit die Aufwendungen bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind.