Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften
Freibeträge bei Zusammentreffen mehrerer Nacherbschaften Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt nur ein Freibetrag zu.