Mandanten-Information April 2026
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Anforderungen an einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs weiterentwickelt und entschieden, dass auch der Gewinn/Verlust aus dem Verkauf hochpreisiger Wirtschaftsgüter des Alltagsgebrauchs nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu besteuern ist. Wer eine Eigentumswohnung verkauft, muss den Gewinn nicht versteuern,