Ihre Auswahl-Kategorie: 2026/02

Mandanten-Information Februar 2026

Sehr geehrte Damen und Herren, das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen

Weiterlesen »

Um Ihnen einen bestmöglichen Service zu gewährleisten, verwenden wir ausschließlich essentielle Cookies.