Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung bei PC und Co.
Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung bei PC und Co. Computerhardware und Software sind wie alle anderen abnutzbaren Wirtschaftsgüter zwar über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Jedoch hat das Bundesfinanzministerium (BMF) 2021 ein Schreiben veröffentlicht, nach dem eine einjährige Nutzungsdauer für Hardund Software zugrunde gelegt werden kann. Nun hat das BMF sein Schreiben