Ihre Auswahl-Kategorie: 2022/06

Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung bei PC und Co.

Kürzere Abschreibungsdauer für technische Ausstattung bei PC und Co. Computerhardware und Software sind wie alle anderen abnutzbaren Wirtschaftsgüter zwar über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Jedoch hat das Bundesfinanzministerium (BMF) 2021 ein Schreiben veröffentlicht, nach dem eine einjährige Nutzungsdauer für Hardund Software zugrunde gelegt werden kann. Nun hat das BMF sein Schreiben

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Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion

Transparenzregister – Wegfall der Mitteilungsfiktion Mit Wirkung zum 01.08.2021 ist die Meldefiktion weggefallen und das Transparenzregister zum Vollregister erstarkt. Dies hat zur Folge, dass zuvor entbehrliche Mitteilungen nun erforderlich werden. Als Erleichterung hat der Gesetzgeber für Vereinigungen, die bis zum 31.07.2021 von einer Mitteilungspflicht befreit waren, Übergangsfristen normiert. Demnach müssen

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Einführung Juni 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesfinanzhof entschied, dass nachgezahlte Überstundenvergütungen, die für einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten veranlagungszeitraumübergreifend geleistet werden, mit einem ermäßigten Steuersatz zu besteuern sind. Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach

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