Bildung einer Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr unzulässig
Bildung einer Rückstellung für Steuernachforderungen im Steuerentstehungsjahr unzulässig Eine GmbH, die ein Taxiunternehmen betrieb, wurde nach der Betriebsprüfungsordnung bis 2012 als Kleinstbetrieb und ab 2013 als Kleinbetrieb eingestuft. In 2017 führte das Finanzamt bei der GmbH eine Lohnsteueraußenprüfung für 2013 und 2014 sowie eine Betriebsprüfung für 2012 bis 2014 als