Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht für alle veräußerten Geschäftsanteile
Einheitliche Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht für alle veräußerten Geschäftsanteile Im Streitfall ging es um die Bewertung einer steuerlichen Verlustgenerierung durch Schaffung eines neuen Anteils an einer Kapitalgesellschaft mittels Kapitalerhöhungsbeschluss mit hohem Aufgeld und anschließender Weiterveräußerung an den Ehepartner. Der Bundesfinanzhof entschied, dass Veräußerungsverluste, die generiert werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen,