Ihre Auswahl-Kategorie: Katastrophenerlasse

Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert

Hochwasser: Steuerliche Hilfsmaßnahmen verlängert Die Finanzverwaltungen Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verlängern den Katastrophenerlass in wichtigen Bereichen. Zu den konkreten Unterstützungsmaßnahmen gehören: Stundungen von Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz-, Erbschaft-/Schenkung- sowie Grunderwerbsteuer für bis zum 31.03.2022 fällige Forderungen längstens bis 30.06.2022 ohne Ratenzahlungen. Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis 30.06.2022 – bei Antragstellung bis 31.03.2022 für

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Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden durch Unwetter mit Hochwasser

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung von Schäden durch Unwetter mit Hochwasser Die Unwetterereignisse mit Hochwasser im Juni/Juli 2021 haben viele Regionen in mehreren Bundesländern schwer getroffen. Die Finanzministerien Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg sowie das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (BayLfSt) u. a. haben aktuelle Katastrophenerlasse verabschiedet, denen das Bundesministerium der

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