Philosophie

Gute Beratung erfordert Kenntnis und Erkenntnis

Kenntnis bedeutet einerseits ein detailliertes Fachwissen zum Steuerrecht, seinen Auslegungen und den sich daraus entwickelnden praktischen Auswirkungen zu haben. Kenntnis beinhaltet andererseits aber auch die intensive Auseinandersetzung mit den Wünschen und Zielen der Mandanten in Bezug auf Einkommen, Vermögenswerte und Anlagen sowie deren Verwendung.

Die Erkenntnis aus der Zusammenführung und Analyse beider Kenntnisbereiche schafft Klarheit über die Ziele und die unterschiedlichen Wege dorthin. Sie schließt auch eine mögliche Neubewertung und Modifikation mit ein.

Unsere Beratung in diesem Sinne ist die Schaffung von Klarheit und die beste Grundlage für angemessene Entscheidungen.

Strategisches Denken • Jedes Tun und jede Entscheidung sollte übergeordneten Zielen folgen. Wir helfen Ihnen dabei, diese übergeordneten Ziele festzulegen und zu beschreiben. So lässt sich ableiten, was kurz-, mittel- und langfristig zu tun ist. Denn kurzfristige Entscheidungen helfen nur dann weiter, wenn sie an langfristigen Zielen ausgerichtet sind. Das bedeutet nicht, dass alle Entscheidungen einem übergeordneten Ziel folgen müssen, sondern dass das große Ganze nicht aus dem Blickwinkel verschwinden darf. Die übergeordneten Ziele und die damit einhergehenden strategischen Entscheidungen berücksichtigen privates und berufliches als Einheit, da viele berufliche Entscheidungen in die private Sphäre hineinwirken, ebenso wie umgekehrt. Dabei greifen wir in keiner Weise in Ihre Privatsphäre ein, wir wollen Ihnen lediglich bei einer ganzheitlichen Betrachtung der entscheidungserheblichen Faktoren helfen.

Wirtschaftliches Handeln • Nur wirtschaftlich sinnvolles Tun kann zu langfristigen Erfolgen führen. Wenn dieses auch unter steuerlichen Gesichtspunkten vorteilhaft ist, spricht vieles für eine positive Entscheidung zu einer Anlage. So kommt es oft vor, dass Mandaten mit dem Wunsch nach Steuersparmodellen an uns herantreten. Die Erfahrung zeigt aber, dass Steuersparmodelle häufig mit erheblichen Nachteilen auf der Vermögensebene erkauft werden, die vielfach übersehen werden. Das beste Negativbeispiel für solche Steuersparmodelle sind Investitionen in Immobilien in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung. Durch erhebliche Sonderabschreibungen konnten viele Steuern gespart werden, die Immobilien jedoch sind heute leider zum Teil nur noch einen Bruchteil ihres ursprünglichen Kaufpreises wert.

Individualität • Unser Anliegen ist es, die Unterschiedlichkeit der Menschen in unserer Beratung zu berücksichtigen. Für die vielen Wünsche, Erwartungen und Anforderungen den richtigen Weg vorzuschlagen – das ist unser Auftrag. Die Entscheidungen selbst treffen letztendlich Sie. Aber auf unseren Rat und unsere Unterstützung können Sie sich verlassen.

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